wyberg Mängel-Abnahme

Melden von Mängeln

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  • Es sind nur noch Rügen versteckter Mängel möglich, also solcher die bei der Mängelabnahme unbekannt waren.
  • Es gilt eine Sofortrügefrist nach Art 367 OR: “Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.”
    • Die gängige Gerichtspraxis legt dies als sofortige Bekanntgabe der Mängel aus, wobei der Mangel dem Unternehmer innert 5 Tagen zur Kenntnis gebracht werden muss.
    • Die Beweislast für die Einhaltung der Frist liegt beim Rügenden.

Wichtig: Alle zukünftigen Mängel innert Tagesfrist eingeschrieben rügen! Das gilt für Mängel an euren Wohnungen und für solche am Gemeinschaftseigentum. In jedem Fall muss die Rüge innert 5 Tagen eingeschrieben beim TU liegen:

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Mängelabnahme gemeinschaftlicher Teile

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